AGBs

Allgemeine Geschäfts-, Montage- und Softwarebestimmungen (AGB)

der PowerGIS gis for you Geografische Informationssysteme GmbH

(in Folge „PowerGIS“)

Stand: November 2022

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes individuell vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von PowerGIS ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Sie verpflichten PowerGIS auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde und von PowerGIS nicht widersprochen wurde.

  1. Vertragsabschluss

1.1. Verträge mit PowerGIS kommen ausschließlich durch schriftliche Annahme eines von PowerGIS schriftlich gestellten Angebotes, durch den Kunden zustande. Änderungen des Angebotes durch den Kunden gelten als Gegenangebot und führen erst dann zu einem Vertragsabschluss, wenn PowerGIS der Änderungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2. Die Übermittlung von Werbematerial und Preislisten gilt nicht als Angebot. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Schriftliche Angebote der PowerGIS haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, gerechnet ab Datum des Angebotes.

1.3. Allenfalls von Handelsvertretern und Vertriebspartnern abgeschlossene Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der PowerGIS.

  1. Preise

2.1. Die von PowerGIS genannten Preise sind Nettopreise (zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer) und werden stets in EURO angeführt. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

2.2. Für Montageleistungen, Installationsleistungen, Vermessungsleistungen, Support und weitere Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand, pro angefangenen 15 Minuten verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den, jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden, Stundensätzen der PowerGIS (derzeit € 130 netto zzgl. USt/Stunde bzw. € 200 netto zzgl. USt/Stunde für Schulungen).

2.3. Kosten von Programmträgern oder allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

2.4. In Einzelfällen kann sich die Erfüllung eines bestätigten Angebotes durch unvorhersehbare Umstände verzögern. In diesem Fall behält sich PowerGIS das Recht ein, das Angebotsvolumen durch resultierende Mehraufwände ggf. anzupassen.

2.5. Die PowerGIS behält sich vor die Preise aufgrund von veränderten Einkaufkonditionen und / oder veränderten Leistungsumfang entsprechend anzupassen. Anpassungen werden von der PowerGIS mindestens 30 Tage im Vorfeld schriftlich bekanntgegeben.

  1. Zahlung und Zahlungsverzugsfolgen

3.1. Rechnungen der PowerGIS sind – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – bei Warenerhalt/nach Erbringung der Dienstleistung binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung (einlangend auf dem Bankkonto der PowerGIS) ohne jeden Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Der Kunde hat in diesem Fall auch alle weiteren Kosten, die durch Mahnungen, außergerichtliche Eintreibungen usw. entstehen, zu tragen.

3.2 Bei Aufträgen die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist die PowerGIS berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

3.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch PowerGIS. PowerGIS behält sich bei Zahlungsverzug, sowie bei Verschlechterung der Bonität des Kunden vor, die laufenden Leistungen sowie weitere Waren/Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse zu liefern/zu erbringen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

3.4. Erfüllungsort ist der Sitz der PowerGIS in 5071 Wals-Siezenheim, Österreich.

  1. Lieferung

4.1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bleibt die Art der Lieferung PowerGIS überlassen. PowerGIS ist berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Die Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden geliefert. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen erbracht werden, so z.B. die Anlieferung und Aufstellung durch PowerGIS. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen die PowerGIS nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.2. Software wird in maschinenlesbarer Form geliefert und die Lizenzcodes auf Datenträgern oder in elektronischer Form.

4.3. Die Installation auf dem System bzw. den Maschinen des Kunden, sowie eine allfällige Einschulung der Mitarbeiter des Kunden ist gesondert zu vereinbaren und im Preis (sofern nicht ausdrücklich vereinbart) nicht enthalten.

4.4. Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Kunden, hat dieser, die durch den Verzug verursachten Kosten zu bezahlen (angemessene Lagerkosten, zusätzlicher Verwaltungsaufwand, etc.). Die Kosten eines zweiten Zustellversuches sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.

  1. Rücksendungen

Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von PowerGIS grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zu Kenntnis, dass PowerGIS nicht verpflichtet ist, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen. Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und PowerGIS vereinbart wurden, wird eine 20-prozentige Manipulationsgebühr in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.

  1. Mängel und Gewährleistung

6.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst unverzüglich schriftlich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 10 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche PowerGIS schriftlich bekannt zu geben.

6.2. Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen und die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinflussen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware und sind nach diesem Zeitraum auch jegliche sonstigen Ansprüche etwa auf Schadenersatz ausgeschlossen. PowerGIS leistet keine Gewähr für Schäden welche auf (i) eine Manipulation durch den Kunden oder Dritte, (ii) Änderungen/Ergänzungen durch den Kunden, (iii) Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen, (iv) Verschleißteile, (v) unsachgemäße Verwendung, (vi) übermäßiger Beanspruchung durch fehlerhafte Verwendung, oder (vii) mangelnde Wartung entstanden sind.

6.3. PowerGIS übernimmt keinerlei Gewähr für die Einhaltung ausländischer, öffentlich-rechtlicher Vorschriften, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Es ist Sache des Kunden die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb eingehalten werden.

6.4. Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der PowerGIS in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. Erfolgt die Mängelbehebung in den Geschäftsräumen der PowerGIS, hat der Kunde die Ware über entsprechende Aufforderung ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an PowerGIS zurückzustellen.

Sonderbestimmungen für Software:

6.5. PowerGIS leistet Gewähr dafür, dass sie berechtigt ist, Lizenzen an der Software gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu gewähren, sowie dass die vertragsgemäße Benützung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Ferner leistet PowerGIS Gewähr dafür, dass die Software die im Vertrag angeführten Spezifikationen aufweist.

6.6. Die Gewährleistung für sämtliche Daten, die in Zusammenhang mit der Software verwendet werden, insbesondere für deren Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit der Darstellung ist ausgeschlossen.

6.7. Die Auswahl der Software obliegt dem Kunden. PowerGIS leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht, für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder, dass sämtliche allenfalls anfallende Softwarefehler beseitigt werden können.

6.8. PowerGIS leistet keine Gewähr dafür, dass die Software völlig fehlerfrei ist oder unterbrechungsfrei betrieben werden kann. Sollten binnen 12 Monaten ab Übergabe Mängel geltend gemacht werden, welche die Funktion der Software wesentlich beeinträchtigt, wird PowerGIS die Software austauschen bzw. den Mangel beseitigen, sofern:

  • die Software stets ordnungsgemäß und übereinstimmend mit den Benutzerhinweisen und sonstigen Informationen wie z.B. Begleitschreiben, Anweisungen bei mündlicher Einschulung, etc. verwendet wurden;
  • der gerügte Mangel bei PowerGIS reproduzierbar ist;
  • Nachführungen des Betriebssystems bzw. Netzwerkbetriebssystems (bzw. Betriebssystemzusätze sowie Datenbanken) auf die von PowerGIS verlangten Versionen vom Kunden durchgeführt wurden;
  • keine eigenmächtigen Änderungen an der Software vom Kunden oder von Dritter Seite vorgenommen wurden (auch wenn der Mangel an einem nicht unmittelbar veränderten Teil der Software auftreten sollte ist die Gewährleistung ausgeschlossen);
  • PowerGIS der Zugang zur Hardware und Software des Kunden während den üblichen Geschäftszeiten gewährt wird;
  • die Hardware auf die von PowerGIS verlangten technischen Standards aufgerüstet worden ist (z.B. Modem, Prozessor, Hauptspeicher (RAM), Festplatte, etc. (bei aktualisierten Versionen können sich diese Voraussetzungen verändern).

6.9. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert an PowerGIS zu melden. Sollte sich im Rahmen einer allenfalls von PowerGIS durchzuführenden Fehleranalyse/Diagnose herausstellen, dass der Mangel keinen Gewährleistungsfall darstellt, hat der Kunde sämtliche Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung (Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß Punkt 3.2. dieser AGB) zu bezahlen.

  1. Haftung

7.1. Die Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden, aus welchem Titel auch immer, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der PowerGIS ausgeschlossen.

7.2. Die Haftung der PowerGIS bei Eintritt eines Mangels ist, für welche Ansprüche immer, der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens PowerGIS entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.

7.3. Eine Haftung für den Verlust von Daten, Gewinnausfällen, (Mangel-) Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und indirekten Schäden, insbesondere von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihr zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum der PowerGIS (Vorbehaltsware). Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt der PowerGIS auch bei Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware aufrechterhalten bleibt.

8.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur nach Einholung der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von PowerGIS weiterveräußern. Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesem zu entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an PowerGIS abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich daher den in solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an PowerGIS abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, PowerGIS innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

8.3. PowerGIS ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und / oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzufordern. In diesem Fall ist der Besteller nur dann zur Zurückhaltung der Ware berechtigt, wenn dieses Recht von PowerGIS anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist.

  1. Liefer-/Leistungstermine

9.1. Die von PowerGIS in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefer-/Leistungstermine gelten nur als voraussichtliche Liefer-/Leistungstermine und sind keine Fixtermine.

9.2. Sollte zwischen den Parteien dennoch ein Fixtermin ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, setzt die Einhaltung des Liefer-/Leistungstermins den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen (insbesondere vom Kunden zur Verfügung zu stellende System- und Montagevoraussetzungen) voraus. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von PowerGIS nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug durch PowerGIS führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung können allenfalls vereinbarte Fixtermine von PowerGIS nicht eingehalten werden. In diesem Fall gilt eine angemessene Liefer-/Leistungsfrist als vereinbart. Sollte dennoch eine rechtzeitige Lieferung/Leistungserbringung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Kunden gegenüber der PowerGIS kein Schadenersatzanspruch zu.

  1. Lizenzrechte an Software

10.1. PowerGIS räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und persönliche Recht, zur Benützung der Software wie folgt ein. Der Kunde ist ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Benützung der im Vertrag angeführten Programme und der Lizenzcodes in Kombination, mit der von PowerGIS gelieferten Hardware berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zur vervielfältigen, Unterlizenzen zu vergeben oder die Nutzungsrechte – aus welchem Grund auch immer – an einen Dritten abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich die ihm übermittelten Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.

10.2. Der Kunde anerkennt, dass ihm an der Software und der dazugehörigen Dokumentation keine anderen als die ausdrücklich schriftlich vereinbarten Rechte zustehen. Alle übrigen Rechte – insbesondere alle Verwertungs- und Verfügungsrechte – sowie das Eigentumsrecht an der Software stehen ausschließlich der PowerGIS bzw. ihrer Lizenzgeberin zu.

10.3.Wechselt der Kunde seine Hardware, hat er die Software auf den Speichern der bisher verwendeten Hardware unverzüglich und dauerhaft zu löschen und PowerGIS davon schriftlich zu verständigen. Der Kunde hat alle, die Software betreffenden – nicht ohne weiteres allgemein zugänglichen Informationen – geheim zu halten und darf sie nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen und zwingender gesetzlicher Bestimmungen verwenden.

10.4. PowerGIS stellt dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Der Source Code wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, zu ändern, zu dekomprimieren, zu disassemblieren, sonst zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Quellcode zu ermitteln, außer dies ist durch zwingende gesetzliche Bestimmung gestattet.

  1. Systemvoraussetzungen beim Kunden:

Die bestimmungsgemäße Verwendung der von PowerGIS zur Verfügung gestellten Software setzt gewisse Mindestanforderungen an das System des Kunden. Die erforderlichen Systemvoraussetzungen sind vom Kunden auf seine Kosten bereitzustellen. Die aktuellen Systemvoraussetzungen sind abrufbar unter SYSTEMANFORDERUNGEN.

  1. Wertsicherung

12.1. Sämtliche im Vertrag angegebene Preise für laufende Dienstleistungen (insbesondere Kosten für Hosting) unterliegen der Wertsicherung und werden jährlich, zu Beginn eines jeden Jahres, im Vorhinein angepasst.

12.2. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von unserem Lieferanten vorgegebene Verbraucherpreisindex. Wird kein Index vorgegeben, zieht die PowerGIS den Verbraucherpreisindex 2020, wie er von „Statistik Austria“ monatlich verlautbart wird oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex, als Basis für Preisanpassungen heran. Ausgangsbasis ist die Index-Ziffer für das Vorjahr im Jahresdurchschnitt des Vertragsabschlusses. Erhöhungen oder Reduzierungen werden auf Basis der Indexzahl des Vorjahres für das folgende Jahr berechnet.

12.3. Die Nichteinforderung der Wertsicherung bedeutet keinesfalls einen Verzicht auf Wertsicherung.

  1. Montage und Installation der Software

13.1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und PowerGIS getroffen wurde, werden Montage- und Installationsleistungen sowie allfällige Leistungen im Zusammenhang mit den Einschulungen der Mitarbeiter des Kunden, die von PowerGIS im Auftrag des Kunden erbracht werden, nach tatsächlichem Aufwand von PowerGIS nach Zeitaufwand gemäß Punkt 2.2. dieser AGB verrechnet. Zu dieser Arbeitszeit gelten Zeiten der An- und Abreise und resultierende Verzögerung (z.B. Wartezeiten, neuerliche Anreise, etc.), die vom Kunden zu tragen sind und in voller Höhe verrechnet werden.

13.2. Sämtliche Barauslagen wie z.B. Unterkunft und Taggelder der Montage-, Installations- und Vermessungstechniker, Hilfsmaterial etc. werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes verrechnet.

13.3. Der Montage-/Installationstermin ist im Vorfeld zwischen PowerGIS und dem Kunden zu vereinbaren. Zum vereinbarten Montage-/Installationstermin hat der Kunde sicherzustellen, dass alle erforderlichen Handlungen gesetzt und Störungen unterlassen werden, um sicherzustellen, dass mit der Montage/Installation rechtzeitig begonnen werden kann und die Mitarbeiter der PowerGIS ungehindert arbeiten können. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der PowerGIS sicher arbeiten können und alle arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen eingehalten werden. Sollte die Sicherheit der Mitarbeiter der PowerGIS nicht durch den Kunden gewährleistet sein, werden die Arbeiten so lange nicht durchgeführt, bis ein sicheres Arbeiten durch den Kunden gewährleistet wird. Entstehende Kosten werden gemäß Punkt 2.2 dieser AGB dem Kunden in voller Höhe verrechnet. Zu dieser Arbeitszeit gelten Zeiten der An- und Abreise und resultierende Verzögerung (z.B. Wartezeiten, neuerliche Anreise, etc.).

13.4. Die Montage/Installation erfolgt vor Ort in einem vom Kunden unentgeltlich bereitgestellten absperrbaren und beheizten Raum. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Betriebsmittel, etc. in dem Montage-/Installationsraum für die Dauer der Montage/Installation bereitgestellt werden.

13.5. Bei der Installation/Inbetriebnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass ein ausreichend geschulter Netzwerkadministrator des Kunden (auf seine Kosten) anwesend ist, um die erforderlichen Netzwerkeinstellungen vornehmen zu können. Allenfalls notwendige Kommunikationsmittel (Internetanschluss, Telefon) sind vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

13.6. Der Kunde hat ferner sicherzustellen, dass die Zufahrt für die Mitarbeiter der PowerGIS über befestigte Straßen mit einem PKW möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein hat der Kunde dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern der PowerGIS ein alternatives Transportmittel (ggf. samt Chauffeur/Operateur/Pilot) wie z.B. Skidoo, Pistenraupe, Hubschrauber, Seilbahn, etc., auf seine Kosten zur Verfügung steht. Der Kunden hat PowerGIS im Vorfeld über das beabsichtigte Transportmittel in Kenntnis zu setzen und sicherzustellen, dass sowohl die Mitarbeiter der PowerGIS als auch deren Werkzeug/Waren sicher zu der Montagestelle befördert werden können. Die Dauer der Anreise gilt als Arbeitszeit und resultierende Verzögerung (z.B. Wartezeiten, neuerliche Anreise, etc.) gelten als Arbeitszeit und werden gemäß Punkt 2.2 dieser AGB dem Kunden in voller Höhe verrechnet.

  1. Schutzrechte Dritter

Sollten Dritte gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Verwendung der gegenständlichen Software behaupten, so ist der Kunde verpflichtet PowerGIS unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PowerGIS nicht berechtigt ein Anerkenntnis abzugeben oder sonstigen Vergleich über behauptete Rechtsverletzungen abzuschließen. Der Kunde ist verpflichtet allfällige von einem Dritten geltend gemachte Ansprüche (sofern erforderlich auch gerichtlich) abzuwehren. PowerGIS ist berechtigt einem solchen Rechtsstreit beizutreten. Jede Partei hat hierbei seine eigenen Verfahrenskosten zu tragen.

  1. Höhere Gewalt

Wird PowerGIS aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa bei von außen kommenden, unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignissen, Nichtleistung ihres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung/Leistung.

  1. Irrtum

Eine Anfechtung eines von PowerGIS angenommenen Auftrages wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

  1. Ausschluss der Aufrechnung

Gegen Forderungen der PowerGIS ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PowerGIS ausgeschlossen.

  1. Urheberschutz

Die Gestaltung von Produkten, Namen, Marken, Bezeichnungen, Entwürfen, etc. die von PowerGIS stammen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Darstellung der Produkte in Katalogen und Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen sind geistiges Eigentum der PowerGIS. Alle vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht anderweitig verwendet werden oder ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PowerGIS vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen der PowerGIS unverzüglich herauszugeben.

  1. Verwendung von Texten und Bildern

Die Duplizierung, Reproduktion oder Veröffentlichung von Texten und/oder Bildern (auch auszugs- bzw. ausschnittsweise) aus der PowerGIS bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch PowerGIS und sind ohne diese Einwilligung untersagt.

  1. Vertragsdauer/Beendigung

20.1. Die Vertragsdauer sowie die Dauer des an einer Software eingeräumten Nutzungsrechts richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Nutzungsrecht an der Software endet jedenfalls mit Beendigung des Vertrages. Bei Vertragsbeendigung sind der PowerGIS sämtliche überlassenen Datenträger zurückzugeben. Die Software ist unverzüglich und endgültig zu löschen und nicht weiter zu verwenden. Dies gilt auch, sofern die Software mit anderen Programmen verknüpft oder verbunden wurde.

20.2. Sofern ein Vertag zwischen dem Kunden und PowerGIS auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er sowohl von PowerGIS als auch vom Kunden unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12 des .Jahres schriftlich gekündigt werden.

20.3. Das Recht der PowerGIS zur sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • eine schwere oder wiederholte leichte Vertragsverletzung durch den Kunden;
  • die Eröffnung des Vor-, Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung;
  • der Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckender Vermögen;
  • die Nichtbezahlung von Rechnungen der PowerGIS trotz Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen;
  • (bei Software) die Kündigung der Softwarelizenz von einem Lieferanten der PowerGIS, sofern sich diese Kündigung

auf die dem Kunden von PowerGIS sublizensierte Software bezieht.

  1. Datenschutz

21.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, insbesondere auch personenbezogene Daten, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

21.2. Ohne die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten kann die PowerGIS keinen Vertrag mit dem Kunden schließen. Die PowerGIS verarbeitet diese Daten sohin zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Zudem ist die PowerGIS berechtigt, soweit dies zu Inkassozwecken bzw. zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich ist, Stammdaten und personenbezogene Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, jedenfalls Firmendaten bzw. Name, Anschrift, Angaben zu Zahlungsverzug und offenem Saldo an Rechtsanwälte und Inkassobüros zu übermitteln. Die personenbezogenen Daten werden von der PowerGIS solange gespeichert, wie dies erforderlich ist, um den Zweck der Datenverarbeitung zu erfüllen und soweit eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht oder aus einem die Daten betreffenden Rechtsverhältnis offene Rechtsansprüche bestehen, die eine längere Speicherung erfordern. Weitere Informationen zum Datenschutzrecht und Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter [Link der Datenschutzerklärung].

  1. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, eine allenfalls unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der wirtschaftlichen Intention der Parteien am nächsten kommt.

  1. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

23.1. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

23.2. Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von PowerGIS in 5071 Wals-Siezenheim, Österreich.

23.3. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg, Österreich vereinbart.

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